Landesarbeitsgericht Köln, 2020-07-15, 2 Ta 73/20

2 Ta 73/20Arbeitsgericht15.07.2020

Regest

Abwägungskriterien bei der Festsetzung von Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 73/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-15

Aktenzeichen: 2 Ta 73/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0715.2TA73.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Leitsätze

Abwägungskriterien bei der Festsetzung von Ordnungsgeld gegen nicht erschienene Partei

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 05.02.2020Az. 12 Ca 6291/19 auf 200,00 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

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