Landesarbeitsgericht Köln, 2020-07-10, 4 Sa 280/20

4 Sa 280/20Arbeitsgericht10.07.2020

Regest

Zur Auslegung eines Sozialplans, durch den bislang prämienberechtigten Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Umstrukturierung auf eigenen Wunsch in einen Bereich wechseln, in denen sie keine Prämie mehr erhalten können, eine zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste gewährt wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 280/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-10

Aktenzeichen: 4 Sa 280/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0710.4SA280.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 533, 529 ZPO; § 75 Abs. 1 BetrVG

Leitsätze

Zur Auslegung eines Sozialplans, durch den bislang prämienberechtigten Arbeitnehmern, die im Rahmen einer Umstrukturierung auf eigenen Wunsch in einen Bereich wechseln, in denen sie keine Prämie mehr erhalten können, eine zeitlich befristete Ausgleichszahlung für Prämienverluste gewährt wird.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.10.2019 (16 Ca 3219/19) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen

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