Landesarbeitsgericht Köln, 2020-06-05, 10 Sa 712/19

10 Sa 712/19Arbeitsgericht05.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 712/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-05

Aktenzeichen: 10 Sa 712/19

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0605.10SA712.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: ArbZG § 6 Abs. 5; GG Art. 5

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.08.2019 – 14 Ca 8840/18 – teilweise abgeändert und hinsichtlich Ziffer 2) wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab Juni 2019 einen Nachtzuschlag für die Nachtarbeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr in Höhe von 30 % vom Bruttostundenlohn zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  2. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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