Landesarbeitsgericht Köln, 2020-06-05, 10 Sa 710/19

10 Sa 710/19Arbeitsgericht05.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 710/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-05

Aktenzeichen: 10 Sa 710/19

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0605.10SA710.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: ArbZG § 6 Abs. 5; GG Art. 5

Tenor

  1. Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2019 – 3 Ca 8357/18 – hinsichtlich Ziffer 2) zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab Oktober 2018 einen Nachtzuschlag für die Nachtarbeit von 2:00 Uhr bis 6:00 Uhr in Höhe von 30 % vom Bruttostundenlohn zu zahlen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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