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10 Sa 707/19•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-06-05, 10 Sa 707/19
10 Sa 707/19Arbeitsgericht05.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 10 Sa 707/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0605.10SA707.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: ArbZG § 6; GG Art. 5
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.06.2019 – 20 Ca 8312/18 – wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 604,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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