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4 Sa 5/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2020-05-22, 4 Sa 5/20
4 Sa 5/20Arbeitsgericht22.05.2020
Einzelfall einer unwirksamen außerordentlichen Verdachtskündigung, weil kein dringender Verdacht einer Vorteilsnahme durch den klagenden Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung privater Handwerkerdienstleistungen besteht, da die beklagte Arbeitgeberin wesentliche Aspekte nicht aufgeklärt hat, so dass die Ereignisse auch genauso durch ein Verhalten zu erklären sind, das keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Entscheidungsdatum: 2020-05-22
Aktenzeichen: 4 Sa 5/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0522.4SA5.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1, Abs. 2 BGB; §§ 331, 332 StGB; § 241 Abs. 1 BGB; § 384 ZPO
Einzelfall einer unwirksamen außerordentlichen Verdachtskündigung, weil kein dringender Verdacht einer Vorteilsnahme durch den klagenden Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung privater Handwerkerdienstleistungen besteht, da die beklagte Arbeitgeberin wesentliche Aspekte nicht aufgeklärt hat, so dass die Ereignisse auch genauso durch ein Verhalten zu erklären sind, das keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (1 Ca 1229/19) vom 11.11.2019, verkündet am 05.12.2019, wird zurückgewiesen.
2.) Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
3.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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