Landesarbeitsgericht Köln, 2020-03-13, 4 Sa 704/18

4 Sa 704/18Arbeitsgericht13.03.2020

Regest

Einzelfall einer unverhältnismäßigen fristlosen Kündigung im Kleinbetrieb wegen Beleidigung und Bedrohung nach vorheriger Provokation

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 704/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-13

Aktenzeichen: 4 Sa 704/18

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0313.4SA704.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: GG Art. 4; BGB §§ 130, 626 Abs. 1, Abs. 2; KSchG § 23 Abs. 1; ZPO §§, 141, 286 Abs. 1

Leitsätze

Einzelfall einer unverhältnismäßigen fristlosen Kündigung im Kleinbetrieb wegen Beleidigung und Bedrohung nach vorheriger Provokation

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.04.2019 (4 Sa 704/18) wird aufgehoben.

  2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.08.2018 (19 Ca 7415/17) wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Klägers im Termin am 16.04.2019 entstanden sind, die der Kläger zu tragen hat.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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