Landesarbeitsgericht Köln, 2020-03-04, 3 Sa 218/19

3 Sa 218/19Arbeitsgericht04.03.2020

Regest

Zur Rechtsfolge einer tarifwidrigen Anordnung von Rufbereitschaft bei Ärzten

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Köln — 3 Sa 218/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-04

Aktenzeichen: 3 Sa 218/19

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0304.3SA218.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 612 BGB

Leitsätze

Zur Rechtsfolge einer tarifwidrigen Anordnung von Rufbereitschaft bei Ärzten

Tenor

    1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.03.2019 - 1 Ca 1885/18 - teilweise abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.028,56 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 2.636,65 € brutto seit dem 01.11.2017, aus 4.132,22 € brutto seit dem 01.12.2017, aus 2.491,06 € brutto seit dem 01.01.2018, aus 1.720,94 € brutto seit dem 01.02.2018, aus 2.557,04 € brutto seit dem 01.03.2018, aus 2.779,44 € brutto seit dem 01.04.2018, aus 3.923,83 € brutto seit dem 01.05.2018, aus 4.447,96 € brutto seit dem 01.06.2018, aus 3.894,47 € brutto seit dem 01.07.2018, aus 3.028,60 € brutto seit dem 01.08.2018 und aus 5.416,35 € brutto seit dem 01.09.2018 zu zahlen.
    1. Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 8% und die Beklagte zu 92% zu tragen.
    1. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.