Landesarbeitsgericht Hamm, 2025-07-24, 13 Ta 56/25

13 Ta 56/25Arbeitsgericht24.07.2025

Regest

Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten stellt keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung iSd § 48 Abs. 2 BRAO dar.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 56/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-24

Aktenzeichen: 13 Ta 56/25

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2025:0724.13TA56.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: §§ 48 Abs. 2 BRAO, § 11 a Abs. 1 ArbGG, § 121 ZPO

Leitsätze

Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten stellt keinen Grund zur Aufhebung der Beiordnung iSd § 48 Abs. 2 BRAO dar.

Tenor

  • 1. Die sofortige Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 2. Januar 2025 – 2 Ca 325/24 – wird zurückgewiesen.

  • 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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