Landesarbeitsgericht Hamm, 2025-01-03, 9 Sa 909/23

9 Sa 909/23Arbeitsgericht03.01.2025

Regest

Im Falle des kontinuierlichen Modells der Altersteilzeit arbeitet ein Arbeitnehmer durchgehend mit der Hälfte der Arbeitszeit und erhält hierfür – ergänzt durch Aufstockungsbeträge – fortlaufend auch die Hälfte der Vergütung ausgezahlt. Ein Wertguthaben, das im Falle vorzeitiger Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ausgezahlt werden müsste, wird infolge dieser fortlaufenden Auszahlung der Teilzeitvergütung im kontinuierlichen Modell der Altersteilzeit gerade nicht angespart.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 909/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-03

Aktenzeichen: 9 Sa 909/23

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2025:0103.9SA909.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB

Leitsätze

Im Falle des kontinuierlichen Modells der Altersteilzeit arbeitet ein Arbeitnehmer durchgehend mit der Hälfte der Arbeitszeit und erhält hierfür – ergänzt durch Aufstockungsbeträge – fortlaufend auch die Hälfte der Vergütung ausgezahlt. Ein Wertguthaben, das im Falle vorzeitiger Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ausgezahlt werden müsste, wird infolge dieser fortlaufenden Auszahlung der Teilzeitvergütung im kontinuierlichen Modell der Altersteilzeit gerade nicht angespart.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26. Juli 2023 – 7 Ca 1029/23 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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