Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-12-02, 13 Ta 300/24

13 Ta 300/24Arbeitsgericht02.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Ta 300/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-02

Aktenzeichen: 13 Ta 300/24

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:1202.13TA300.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Auf die Gegenvorstellung der Klägerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24.09.2024 aufgehoben.

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.05.2024 aufgehoben.

Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 14.05.2022 bewilligten Prozesskostenhilfe.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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