Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-02-28, 9 Sa 634/23

9 Sa 634/23Arbeitsgericht28.02.2024

Regest

Die Begrenzung des Anspruchs auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags auf vier Prozent der Arbeitnehmer des Betriebes gemäß § 12 Ziffer 12.1.1 Abs. 4 TV FlexÜ bezieht sich ungeachtet ihrer Tarifbindung auf alle Arbeitnehmer. Es sind auch die von der Arbeitgeberin mit nicht oder anders organisierten Arbeitnehmern abgeschlossenen Altersteilzeitarbeitsverträge zu berücksichtigen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 634/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-28

Aktenzeichen: 9 Sa 634/23

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0228.9SA634.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 TVG, § 12 TV FlexÜ

Leitsätze

Die Begrenzung des Anspruchs auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags auf vier Prozent der Arbeitnehmer des Betriebes gemäß § 12 Ziffer 12.1.1 Abs. 4 TV FlexÜ bezieht sich ungeachtet ihrer Tarifbindung auf alle Arbeitnehmer. Es sind auch die von der Arbeitgeberin mit nicht oder anders organisierten Arbeitnehmern abgeschlossenen Altersteilzeitarbeitsverträge zu berücksichtigen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 14. April 2023 – 2 Ca 910/22 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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