Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-01-11, 11 Sa 936/23

11 Sa 936/23Arbeitsgericht11.01.2024

Regest

Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 936/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-11

Aktenzeichen: 11 Sa 936/23

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0111.11SA936.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: TV-L

Leitsätze

Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L.

Tenor

    1. Auf die Berufung des beklagten Klinikums wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 27.04.2023 – 2 Ca 1399/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
    1. Die Revision wird zugelassen.

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