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11 Sa 936/23•Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-01-11, 11 Sa 936/23
11 Sa 936/23Arbeitsgericht11.01.2024
Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L.
Entscheidungsdatum: 2024-01-11
Aktenzeichen: 11 Sa 936/23
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0111.11SA936.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: TV-L
Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L.
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