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18 Sa 787/23•Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-12-21, 18 Sa 787/23
18 Sa 787/23Arbeitsgericht21.12.2023
Auslegung eines Sozialplans: Keine Ansprüche aus dem Sozialplan für Mitarbeiter, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, welches nicht früher als zum vereinbarten Zeitpunkt beendet wird; die Wirksamkeit der Befristung ist abstrakt-typisierend zu beurteilen.
Entscheidungsdatum: 2023-12-21
Aktenzeichen: 18 Sa 787/23
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:1221.18SA787.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
Auslegung eines Sozialplans: Keine Ansprüche aus dem Sozialplan für Mitarbeiter, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, welches nicht früher als zum vereinbarten Zeitpunkt beendet wird; die Wirksamkeit der Befristung ist abstrakt-typisierend zu beurteilen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22. Juni 2023 – 1 Ca 421/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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