Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-12-18, 5 Ta 159/23

5 Ta 159/23Arbeitsgericht18.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Ta 159/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-18

Aktenzeichen: 5 Ta 159/23

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:1218.5TA159.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 120 a § 115 ZPO

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 04.05.2023 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 17.04.2023 – 6 Ca 2530/19 - wird der Beschluss aufgehoben.

Der Beschluss vom 18.12.2019 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass die Klägerin zukünftig Raten in Höhe von 32,00 € aus ihrem Einkommen zu leisten hat.

Der Zeitpunkt des Beginns der Ratenzahlung wird durch das Arbeitsgericht festgelegt.

Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Klägerin zugelassen

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