Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-11-03, 5 Ta 237/23

5 Ta 237/23Arbeitsgericht03.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Ta 237/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-03

Aktenzeichen: 5 Ta 237/23

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:1103.5TA237.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 1a), 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO, 82 SGB XII

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 17.04.2023 gegen den Prozesskostenhilfe-Änderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 21.03.2023 in Form des Teilabhilfebeschlusses vom 07.07.2023 - 2 Ca 482/19 - wird der Abänderungsbeschluss wie folgt abgeändert:

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.05.2019 über die dem Kläger bewilligte Prozesskostenhilfe wird abgeändert.

Der Kläger hat zukünftig Raten in Höhe von 88,00 € zu zahlen.

Der Beginn der Ratenzahlung wird vom Arbeitsgericht festgesetzt.

Der Teilabhilfebeschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger zur Hälfte.

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