Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-09-27, 4 Sa 817/22

4 Sa 817/22Arbeitsgericht27.09.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 817/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-09-27

Aktenzeichen: 4 Sa 817/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0927.4SA817.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kamm

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.06.2022 (3 Ca 3503/21) teilweise abgeändert.

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 881,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz

aus 102,78 € seit dem 01.08.2018,

aus weiteren 413,16 € seit dem 01.08.2019,

aus weiteren 218,64 € seit dem 01.08.2020 und

aus weiteren 146,52 € seit dem 01.12.2021

zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 83,7% und die Beklagte 16,3%.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.