Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-05-09, 7 TaBV 11/23

7 TaBV 11/23Arbeitsgericht09.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 7 TaBV 11/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-09

Aktenzeichen: 7 TaBV 11/23

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0509.7TABV11.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

    1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss desArbeitsgerichts Hamm vom 29.11.2022 – 4 BV 13/22 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag, die Betriebsratswahl für den Betriebsratsbezirk 4 der Beteiligten zu 10. vom 06.05.2022 für unwirksam zu erklären, abgewiesen wird.
    1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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