Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-02-09, 5 Sa 568/22

5 Sa 568/22Arbeitsgericht09.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 568/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-09

Aktenzeichen: 5 Sa 568/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0209.5SA568.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 7 Abs. 3 S. 1, 2; Abs. 1 S. 1, Abs. 4 BurlG; Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 03.05.2022 – 2 Ca 860/21 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 03.05.2022 – 2 Ca 860/21 – teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, über die bereits erfolgte Verurteilung hinaus an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 4.014,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird für die Beklagte in Höhe von 4.014,00 EUR (Urlaubsabgeltung) zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.