Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-01-18, 3 Sa 672/22

3 Sa 672/22Arbeitsgericht18.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 672/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-18

Aktenzeichen: 3 Sa 672/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0118.3SA672.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 28.04.2022, 1 Ca 111/21 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin für das Jahr 2021 weitere 1.901,07 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.03.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits werden der Klägerin zu 88 % und der Beklagten zu 12 % auferlegt.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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