Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-01-13, 16 Sa 485/21

16 Sa 485/21Arbeitsgericht13.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 485/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-13

Aktenzeichen: 16 Sa 485/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0113.16SA485.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Tenor

  • I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.2021 – 5 Ca 2825/20 – abgeändert:

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Schuldnerin bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung des Beklagten vom 29.06.2020 noch durch die Kündigung des Beklagten vom 20.08.2020 aufgelöst worden ist.
    1. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • II. Die Revision wird zugelassen.

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