Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-12-09, 13 Sa 754/22

13 Sa 754/22Arbeitsgericht09.12.2022

Regest

1. Die Formulierung, dass ein Arbeitnehmer "bei einem 35-jährigen Dienstjubiläum" eine Jubiläumszuwendung erhält, setzt lediglich die Vollendung einer 35-jährigen Beschäftigungszeit voraus und nicht, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus auch noch am Jubiläumstag fortbesteht. 2. Soll der Arbeitnehmer „bei Dienstjubiläum“ einen Jubiläumszuwendung erhalten, ist damit lediglich die Fälligkeit des bei Vollendung der Beschäftigungszeit entstandenen Anspruchs geregelt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 754/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-09

Aktenzeichen: 13 Sa 754/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:1209.13SA754.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Leitsätze

    1. Die Formulierung, dass ein Arbeitnehmer "bei einem 35-jährigen Dienstjubiläum" eine Jubiläumszuwendung erhält, setzt lediglich die Vollendung einer 35-jährigen Beschäftigungszeit voraus und nicht, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus auch noch am Jubiläumstag fortbesteht.
    1. Soll der Arbeitnehmer „bei Dienstjubiläum“ einen Jubiläumszuwendung erhalten, ist damit lediglich die Fälligkeit des bei Vollendung der Beschäftigungszeit entstandenen Anspruchs geregelt.

Tenor

    1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.06.2022 – Az. 1 Ca 1155/21 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
    1. Die Revision wird nicht zugelassen.

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