Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-10-06, 18 Sa 271/22

18 Sa 271/22Arbeitsgericht06.10.2022

Regest

Ein Unternehmen, das im Rahmen einer Unternehmensgruppe die Entgeltabrechnung und Personalverwaltung für etwa 80 Arbeitnehmer vornimmt, ist nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 271/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-06

Aktenzeichen: 18 Sa 271/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:1006.18SA271.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: Art. 35, 37 DSGVO, § 38 BDSG

Leitsätze

Ein Unternehmen, das im Rahmen einer Unternehmensgruppe die Entgeltabrechnung und Personalverwaltung für etwa 80 Arbeitnehmer vornimmt, ist nicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Tenor

    1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 11.02.2022 – 2 Ca 982/21 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
    1. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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