Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-09-14, 5 Ta 133/22

5 Ta 133/22Arbeitsgericht14.09.2022

Regest

Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für vor der Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Ta 133/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-14

Aktenzeichen: 5 Ta 133/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0914.5TA133.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 120, 120 a ZPO, 36, 87 InsO

Leitsätze

Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für vor der Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 03.02.2022 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.01.2022 - 7 Ca 29/20 - wird zurückgewiesen.

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