Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-08-29, 5 Ta 223/22

5 Ta 223/22Arbeitsgericht29.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Ta 223/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-29

Aktenzeichen: 5 Ta 223/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0829.5TA223.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 114 Abs. 1, 115 Abs. 2 S. 1, 115 Abs. 4, 120 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 20.06.2022 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 16.06.2022 - 4 Ca 897/22 - wird der Beschluss abgeändert.

Der Klägerin wird für das Verfahren Prozesskostenhilfe in vollem Umfang mit Wirkung zum 02.06.2022 unter Beiordnung von Rechtsanwalt A. aus B bewilligt.

Die Bewilligung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Klägerin monatliche Raten aus ihrem Einkommen in Höhe von 143,00 € zu zahlen hat.

Der Ratenbeginn wird durch das Arbeitsgericht festgesetzt.

Kosten werden für die Entscheidung nicht erhoben.

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