Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-05-03, 14 Sa 1350/21

14 Sa 1350/21Arbeitsgericht03.05.2022

Regest

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, in welchem er diesem bescheinigt, „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist immer einwandfrei“; verhält er sich widersprüchlich, wenn er ihm am Folgetag wegen eines angeblichen groben Fehlverhaltens am Tag der Zeugniserteilung vor dessen Erstellung fristlos, hilfsweise ordentlich kündigt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1350/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-03

Aktenzeichen: 14 Sa 1350/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0503.14SA1350.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 242 BGB, § 626 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG

Leitsätze

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, in welchem er diesem bescheinigt, „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist immer einwandfrei“ ; verhält er sich widersprüchlich, wenn er ihm am Folgetag wegen eines angeblichen groben Fehlverhaltens am Tag der Zeugniserteilung vor dessen Erstellung fristlos, hilfsweise ordentlich kündigt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 30. September 2021 (3 Ca 210/21) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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