Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-04-27, 9 Sa 172/22

9 Sa 172/22Arbeitsgericht27.04.2022

Regest

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung, die während der Freistellungsphase fällig wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 172/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-27

Aktenzeichen: 9 Sa 172/22

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0427.9SA172.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 2 TV Corona-Sonderzahlung VKA/ver.di, § 7 Abs. 2 TV FlexAZ

Leitsätze

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung, die während der Freistellungsphase fällig wird.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 11. Januar 2022 – 2 Ca 298/21 – unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

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