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1 Sa 1282/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-02-25, 1 Sa 1282/21
1 Sa 1282/21Arbeitsgericht25.02.2022
Einzelfallentscheidung zur Rückforderung von fort- und Ausbildungskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Urlaubsabgeltung und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitsgebers bei der Urlaubsübertragung.
Entscheidungsdatum: 2022-02-25
Aktenzeichen: 1 Sa 1282/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0225.1SA1282.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 145 ff BGB, § 138 ZPO, § 305 BGB, § 307 BGB, § 7 BUrlaubG
Einzelfallentscheidung zur Rückforderung von fort- und Ausbildungskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Urlaubsabgeltung und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitsgebers bei der Urlaubsübertragung.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 16.09.2021 – 1 Ca 46/21 – unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten teilweise abgeändert.
Unter vollständiger Zurückweisung ihrer Widerklage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 1.390 € netto sowie weitere 6.275,22 € brutto nebst jeweils fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.01.2021 zu zahlen.
Der Kläger trägt 16 %, die Beklagte 84 % der Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 20 %, der Beklagten zu 80 % auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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