Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-01-26, 9 Sa 889/21

9 Sa 889/21Arbeitsgericht26.01.2022

Regest

Während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gemäß § 7 Abs. 2 TV FlexAZ erwirbt der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung gemäß § 2 TV Corona-Sonderzahlung Nahverkehr NW.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 889/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-26

Aktenzeichen: 9 Sa 889/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0126.9SA889.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 2 Abs. 1 und 2 TV Corona-Sonderzahlung Nahverkehr NW, § 7 Abs. 2 TV FlexAZ

Leitsätze

Während der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gemäß § 7 Abs. 2 TV FlexAZ erwirbt der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung gemäß § 2 TV Corona-Sonderzahlung Nahverkehr NW.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 17. Juni 2021 – 6 Ca 846/21 – unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

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