Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-11-17, 4 Sa 280/21

4 Sa 280/21Arbeitsgericht17.11.2021

Regest

Es ist daran festzuhalten, dass der Arbeitgeber die Gewährung einer Invalidenrente von der zusätzlichen Voraussetzung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen kann, sofern die Versorgungsordnung auf einer Betriebsvereinbarung beruht

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 280/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-17

Aktenzeichen: 4 Sa 280/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:1117.4SA280.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 310 Abs. 4 Satz 1

Leitsätze

Es ist daran festzuhalten, dass der Arbeitgeber die Gewährung einer Invalidenrente von der zusätzlichen Voraussetzung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen kann, sofern die Versorgungsordnung auf einer Betriebsvereinbarung beruht

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen – Az 3 Ca 1623/20 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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