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14 Ta 178/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-09-24, 14 Ta 178/21
14 Ta 178/21Arbeitsgericht24.09.2021
Die Anordnung einer Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren des § 120a ZPO ist im Falle der Insolvenz einer Partei wieder möglich, wenn das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben wurde.
Entscheidungsdatum: 2021-09-24
Aktenzeichen: 14 Ta 178/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0924.14TA178.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 120a ZPO, § 200, § 201 InsO
Die Anordnung einer Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren des § 120a ZPO ist im Falle der Insolvenz einer Partei wieder möglich, wenn das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben wurde.
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 20. Januar 2021 (5 Ca 338/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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