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5 Sa 616/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-09-16, 5 Sa 616/21
5 Sa 616/21Arbeitsgericht16.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-16
Aktenzeichen: 5 Sa 616/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0916.5SA616.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen - 4 Ca 967/20 - vom 27.04.2021 wird teilweise abgeändert und zur besseren Verständlichkeit wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.557,66 € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 56 % und der Beklagte zu 44 %.
Die Kosten der zweiten Instanz tragen der Kläger zu 31 % und der Beklagte zu 69%.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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