Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-08-11, 10 Sa 284/21

10 Sa 284/21Arbeitsgericht11.08.2021

Regest

Restricted Stock Units oder Aktienoptionen, die einem Arbeitnehmer von einem Dritten, etwa einer Konzernobergesellschaft, gewährt werden, stellen keine vertragsmäßige Leistung i.S.d. §§ 74 Abs. 2 HGB, 74b Abs. 2 HGB dar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Arbeitgeber neben der emittierenden Gesellschaft zumindest konkludent auch selbst vertraglich verpflichtet hat Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung: hier konkludente Verpflichtung der Beklagten abgelehnt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 284/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-11

Aktenzeichen: 10 Sa 284/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0811.10SA284.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 74 Abs. 2 HGB, § 74b Abs. 2 HGB, § 110 GewO

Leitsätze

Restricted Stock Units oder Aktienoptionen, die einem Arbeitnehmer von einem Dritten, etwa einer Konzernobergesellschaft, gewährt werden, stellen keine vertragsmäßige Leistung i.S.d. §§ 74 Abs. 2 HGB, 74b Abs. 2 HGB dar.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Arbeitgeber neben der emittierenden Gesellschaft zumindest konkludent auch selbst vertraglich verpflichtet hat

Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung: hier konkludente Verpflichtung der Beklagten abgelehnt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 17.02.2021 – 3 Ca 470/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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