Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-05-17, 18 Sa 1124/20

18 Sa 1124/20Arbeitsgericht17.05.2021

Regest

Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, wenn er einen Rechtsanwalt zu den Vertragsverhandlungen hinzuzieht, einen Aufhebungsvertrag vorlegt, der nur sofort abgeschlossen werden kann und dies mit der – im Streitfall nicht widerrechtlichen – Drohung verbindet, er werde eine fristlose Kündigung aussprechen und Strafanzeige erstatten.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1124/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-17

Aktenzeichen: 18 Sa 1124/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0517.18SA1124.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 623 BGB, § 123 BGB, § 241 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen das Gebot fairen Verhandelns beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, wenn er einen Rechtsanwalt zu den Vertragsverhandlungen hinzuzieht, einen Aufhebungsvertrag vorlegt, der nur sofort abgeschlossen werden kann und dies mit der – im Streitfall nicht widerrechtlichen – Drohung verbindet, er werde eine fristlose Kündigung aussprechen und Strafanzeige erstatten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2020 – 2 Ca 1619/19 wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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