Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-05-11, 6 Sa 1260/20

6 Sa 1260/20Arbeitsgericht11.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 1260/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-11

Aktenzeichen: 6 Sa 1260/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0511.6SA1260.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 4. September 2020 – 5 Ca 178/20 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. August 2020 zu zahlen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 89,7 %, die Beklagte 10,3 %.

Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 87,2 % und die Beklagte 12,8 %.

Die Revision wird zugelassen, soweit nicht der Kündigungsschutzantrag, der Zahlungsantrag zu Ziffer 2) und der Unterlassungsantrag betroffen sind.

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