Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-04-28, 10 Sa 31/21

10 Sa 31/21Arbeitsgericht28.04.2021

Regest

Sagt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Weitergabe der tariflichen Lohnerhöhungen der Metall- und Elektroindustrie NRW zu, so umfasst diese Zusage grundsätzlich nicht das in § 2 TV T-ZUG geregelte tarifliche Zusatzgeld T-ZUG (A) und T-ZUG (B), da es sich hierbei um eine Sonderzahlung eigener Art handelt. Ein an alle Mitarbeiter gerichtetes Informationsschreiben eines Arbeitgebers über ein künftiges Konzept für ein betriebliches Bündnis für Arbeit stellt jedenfalls dann mangels Rechtsbindungswillen keine Gesamtzusage dar, wenn daraus deutlich wird, dass er zur Umsetzung des Konzepts mit den einzelnen Arbeitnehmern noch schriftliche Individualvereinbarungen vereinbaren möchte.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 31/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-28

Aktenzeichen: 10 Sa 31/21

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0428.10SA31.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: Tarifvertrag Tarifliches Zusatzgeld für die Metall- und Elektronindustrie; Nordrhein-Westfalens vom 14. Februar 2018

Leitsätze

Sagt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Weitergabe der tariflichen Lohnerhöhungen der Metall- und Elektroindustrie NRW zu, so umfasst diese Zusage grundsätzlich nicht das in § 2 TV T-ZUG geregelte tarifliche Zusatzgeld T-ZUG (A) und T-ZUG (B), da es sich hierbei um eine Sonderzahlung eigener Art handelt.

Ein an alle Mitarbeiter gerichtetes Informationsschreiben eines Arbeitgebers über ein künftiges Konzept für ein betriebliches Bündnis für Arbeit stellt jedenfalls dann mangels Rechtsbindungswillen keine Gesamtzusage dar, wenn daraus deutlich wird, dass er zur Umsetzung des Konzepts mit den einzelnen Arbeitnehmern noch schriftliche Individualvereinbarungen vereinbaren möchte.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 29. Oktober 2020 – 1 Ca 87/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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