Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-04-16, 18 Sa 744/20

18 Sa 744/20Arbeitsgericht16.04.2021

Regest

„Tätigkeitsjahre“ im Sinne des § 3 A Abs. 2 S. 1 GTV Einzelhandel NRW sind nur Beschäftigungszeiten, die beim aktuellen Arbeitgeber zurückgelegt wurden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 744/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-16

Aktenzeichen: 18 Sa 744/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0416.18SA744.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 3 A GTV Einzelhandel NRW

Leitsätze

„Tätigkeitsjahre“ im Sinne des § 3 A Abs. 2 S. 1 GTV Einzelhandel NRW sind nur Beschäftigungszeiten, die beim aktuellen Arbeitgeber zurückgelegt wurden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 14.05.2020 – 1 Ca 671/20 – wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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