Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-03-18, 18 Sa 1097/20

18 Sa 1097/20Arbeitsgericht18.03.2021

Regest

„Tätigkeitsjahre“ im Sinne des § 3 A Abs. 2 S. 1 GTV Einzelhandel NRW sind nur Beschäftigungszeiten, die beim aktuellen Arbeitgeber zurückgelegt wurden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1097/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 18 Sa 1097/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0318.18SA1097.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 3 A GTV Einzelhandel NRW

Leitsätze

„Tätigkeitsjahre“ im Sinne des § 3 A Abs. 2 S. 1 GTV Einzelhandel NRW sind nur Beschäftigungszeiten, die beim aktuellen Arbeitgeber zurückgelegt wurden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 23.07.2020 – 1 Ca 1071/20 – wie folgt abgeändert:

Die Klage mit den Anträgen zu 1) und 2) wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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