Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-03-17, 6 Sa 602/20

6 Sa 602/20Arbeitsgericht17.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 602/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-17

Aktenzeichen: 6 Sa 602/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0317.6SA602.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Hamm

Tenor

    1. Die Klägerin ist des Rechtsmittels der Berufung bezüglich der Feststellungsanträge wie erstinstanzlich zu 1) und 2) gestellt verlustig.
    1. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 05.03.2020 – 1 Ca 568/19 – zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
    1. Die Revision wird für die Klägerin nur insoweit zugelassen, als sie die Abweisung der zweitinstanzlich zuletzt gestellten Anträge zu 1), 3), 6) und 7) betrifft. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

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