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9 Sa 761/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-12-15, 9 Sa 761/20
9 Sa 761/20Arbeitsgericht15.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 9 Sa 761/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:1215.9SA761.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Berufungen der Beklagten und des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 13.05.2020, Az. 2 Ca 1065/19, werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 85 % und der Beklagten zu 15 % auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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