projekte
18 Sa 210/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-09-24, 18 Sa 210/20
18 Sa 210/20Arbeitsgericht24.09.2020
Ist ein Arbeitnehmer aus der katholischen Kirche ausgetreten und erfährt der kirchliche Arbeitgeber dies während der Wartezeit nach § 1 KSchG, so verstößt eine daraufhin ausgesprochene Kündigung nicht gegen §§ 1, 7 AGG.
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 18 Sa 210/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0924.18SA210.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 1 KSchG, §§ 1, 7 AGG, Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV
Ist ein Arbeitnehmer aus der katholischen Kirche ausgetreten und erfährt der kirchliche Arbeitgeber dies während der Wartezeit nach § 1 KSchG, so verstößt eine daraufhin ausgesprochene Kündigung nicht gegen §§ 1, 7 AGG.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.01.2020 – 4 Ca 3024/19 – wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.