Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-08-17, 8 Sa 1271/18

8 Sa 1271/18Arbeitsgericht17.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1271/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-17

Aktenzeichen: 8 Sa 1271/18

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0817.8SA1271.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 14 Abs. 2 S. 2 KSchG, § 10 Abs. 2 KSchG, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 7. November 2018 – 3 Ca 453/18 – teilweise dahin abgeändert, dass der nach Ziffer 2 des Tenors von der Beklagten an den Kläger zu zahlende Abfindungsbetrag nicht 92.734,00 €, sondern 158.250,00 € beträgt.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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