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18 Sa 165/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-05-28, 18 Sa 165/20
18 Sa 165/20Arbeitsgericht28.05.2020
Als Zweigwerkstatt für Menschen mit Behinderungen ist eine unselbständige, räum-lich getrennte Teileinrichtung einer dezentral organisierten Werkstatt für Behinderte anzusehen.
Entscheidungsdatum: 2020-05-28
Aktenzeichen: 18 Sa 165/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0528.18SA165.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: BAT-KF, Anlage 9
Als Zweigwerkstatt für Menschen mit Behinderungen ist eine unselbständige, räum-lich getrennte Teileinrichtung einer dezentral organisierten Werkstatt für Behinderte anzusehen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.12.2019, Az. 10 Ca 2110/19, dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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