Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-05-28, 18 Sa 165/20

18 Sa 165/20Arbeitsgericht28.05.2020

Regest

Als Zweigwerkstatt für Menschen mit Behinderungen ist eine unselbständige, räum-lich getrennte Teileinrichtung einer dezentral organisierten Werkstatt für Behinderte anzusehen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 165/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-28

Aktenzeichen: 18 Sa 165/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0528.18SA165.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: BAT-KF, Anlage 9

Leitsätze

Als Zweigwerkstatt für Menschen mit Behinderungen ist eine unselbständige, räum-lich getrennte Teileinrichtung einer dezentral organisierten Werkstatt für Behinderte anzusehen.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.12.2019, Az. 10 Ca 2110/19, dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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