Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-02-04, 14 Sa 766/19

14 Sa 766/19Arbeitsgericht04.02.2020

Regest

Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 04.02.2020 – 14 Sa 485/19, das voll-ständig dokumentiert ist. Hinweis: Der Arbeitnehmer hat im vorliegenden Fall Freizeitausgleich oder Zahlung nach Wahl des Arbeitge-bers geltend gemacht.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 766/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-04

Aktenzeichen: 14 Sa 766/19

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0204.14SA766.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: Art. 5 Abs. 1 S. 2, Art. 2 Abs. 2 S. 1; , Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG; § 6 Abs. 5 ArbZG

Leitsätze

Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 04.02.2020 – 14 Sa 485/19, das voll-ständig dokumentiert ist.

Hinweis: Der Arbeitnehmer hat im vorliegenden Fall Freizeitausgleich oder Zahlung nach Wahl des Arbeitge-bers geltend gemacht.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10. Mai 2019 (3 Ca 283/19) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen

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