Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-01-29, 6 Sa 1081/19

6 Sa 1081/19Arbeitsgericht29.01.2020

Regest

Auch eine im Block erfolgende wiederkehrende, vollständige Freistellung für meh-rere Monate im Jahr – hier von Mai bis Oktober – kann Gegenstand eines Verringe-rungsantrags gemäß § 8 TzBfG sein. Die tarifvertragliche Arbeitszeit als solche stellt kein Organisationskonzept im Sinne einem Teilzeitverlangen entgegenstehender betrieblicher Belange dar.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 1081/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-29

Aktenzeichen: 6 Sa 1081/19

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0129.6SA1081.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 8 TzBfG

Leitsätze

Auch eine im Block erfolgende wiederkehrende, vollständige Freistellung für meh-rere Monate im Jahr – hier von Mai bis Oktober – kann Gegenstand eines Verringe-rungsantrags gemäß § 8 TzBfG sein.

Die tarifvertragliche Arbeitszeit als solche stellt kein Organisationskonzept im Sinne einem Teilzeitverlangen entgegenstehender betrieblicher Belange dar.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 22. Mai 2019 – 3 Ca 275/19 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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