Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-01-20, 14 Ta 8/20

14 Ta 8/20Arbeitsgericht20.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Ta 8/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-20

Aktenzeichen: 14 Ta 8/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0120.14TA8.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

hat die 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm

durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Henssen

ohne mündliche Verhandlung am 20. Januar 2020

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 4. Dezember 2019 (2 Ca 448/18) aufgehoben.

Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 7. September 2018 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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