Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-01-15, 5 Ta 449/19

5 Ta 449/19Arbeitsgericht15.01.2020

Regest

Sind die von der Partei zu zahlenden Raten fehlerhaft zu hoch festgesetzt worden, kann ein Zahlungsplan keine Fälligkeit der Raten bewirken. Mangels wirksamer Festsetzung entfällt die Zahlungspflicht für rückständige Raten.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Ta 449/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-15

Aktenzeichen: 5 Ta 449/19

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0115.5TA449.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 115 Abs. 1 S. 3 Ziffer 3, Abs. 3, 120 a Abs. 1 S. 1 ZPO

Leitsätze

Sind die von der Partei zu zahlenden Raten fehlerhaft zu hoch festgesetzt worden, kann ein Zahlungsplan keine Fälligkeit der Raten bewirken. Mangels wirksamer Festsetzung entfällt die Zahlungspflicht für rückständige Raten.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 10.10.2019 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 29.04.2019 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 16.09.2019 - 2 Ca 372/19 - wird der Beschluss abgeändert.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe im Umfang der Bewilligung durch den Beschluss des Arbeitsgerichtes Bielefeld vom 29.04.2019 mit der Maßgabe bewilligt, dass der Kläger keine Raten aus seinem monatlichen Einkommen zu zahlen hat.

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