2 Ta 464/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-25, 2 Ta 464/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-25, 2 Ta 464/09
2 Ta 464/09Arbeitsgericht25.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 464/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 2 Ta 464/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1125.2TA464.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a, Nr. 4 a, 3 ArbGG
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 15.07.2009 – 1 Ca 17/09 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 19.984,80 € festgesetzt.
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