13 TaBV 42/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-20, 13 TaBV 42/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-20, 13 TaBV 42/09
13 TaBV 42/09Arbeitsgericht20.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 42/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-20
Aktenzeichen: 13 TaBV 42/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1120.13TABV42.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB; § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.03.2009 – 2 BV 163/08 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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