10 Sa 875/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-20, 10 Sa 875/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-20, 10 Sa 875/09
10 Sa 875/09Arbeitsgericht20.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 875/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-20
Aktenzeichen: 10 Sa 875/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1120.10SA875.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 611, 613, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 12.03.2009 – 1 Ca 57/09 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu den im Arbeitsvertrag vom 22.06.1998/21.12.2000 genannten Bedingungen als Einrichter in der Verpackung weiterzubeschäftigen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 19.264,-- €.
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