Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-11-20, 10 Sa 875/09

10 Sa 875/09Arbeitsgericht20.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 875/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-20

Aktenzeichen: 10 Sa 875/09

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1120.10SA875.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 611, 613, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 12.03.2009 – 1 Ca 57/09 - wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag zu den im Arbeitsvertrag vom 22.06.1998/21.12.2000 genannten Bedingungen als Einrichter in der Verpackung weiterzubeschäftigen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt 19.264,-- €.

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